Errichtung neuer Grabanlagen
Die gestaltete Urnengemeinschaftsgrabanlage (UGGA) existiert auf den Friedhöfen in Bonenburg, Daseburg, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda, Wormeln sowie auf den drei Friedhöfen in der Kernstadt. In den Stadtteilen sowie auf dem Antoniusfriedhof sind zunächst kleinere Anlagen mit einer Kapazität von 12 Urnen aufgestellt und werden, sofern möglich, frühzeitig erweitert. Auf dem Burg- und Stiepenfriedhof befinden sich Anlagen mit einer Kapazität von 32 Urnen.
Nach der Beisetzung haben die Angehörigen die Möglichkeit eine Bronzegusstafel im Format 0,15 x 0,15 m an der Stele anbringen zu lassen. Hierzu wenden sich die Nutzungsberechtigten an einen Steinmetzbetrieb, Steinbildhauer o. Ä. und beantragt die Erstellung und Errichtung. Erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Friedhofsträgers kann die Tafel entsprechend der Beantragung durch den Dienstleistungserbringer – auf der Stelenseite mit Richtung zur Urne – angebracht werden. Anträge sind auf unserer Homepage jederzeit einsehbar.
Für beide Anlagen gilt:
Hinter jeder der eingelassenen Steinplatte, am Rand der Einfassung, befinden sich hintereinander zwei Urnenplätze, auch Grabstellen genannt (keine Tiefengräber). Man kann diese und mehrere Grabstellen bei einem Erwerb zu Lebzeiten und bei einer Beisetzung erwerben.
Bei einer bevorstehenden Beisetzung in einer dieser Grabstellen sollte frühzeitig überlegt werden, ob bereits ein Platz für den Ehepartner/Lebenspartner o. Ä. erforderlich sein könnte, da bei einem späteren Versterben der Platz beim bereits beigesetzten Angehörigen nicht gewährleistet werden kann.
Auf den eingelassenen Steinplatten bekommen die Angehörigen eine Möglichkeit Gegenstände zur Trauerbewältigung (bsp. Kerzen oder Trauergestecke) ablegen zu können. Eine dauerhafte Befestigung von Gegenständen (bsp. einem Windlicht) wird nicht gestattet. Zudem haben die Angehörigen dafür Sorge zu tragen, dass die Gegenstände zur Trauerbewältigung sich ausschließlich auf der Platte befinden, damit die Bepflanzung oder Besucher des Friedhofes nicht auf irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt werden.
Sollte man nur eine Grabstelle in Anspruch nehmen so kann später die hintere Grabstelle an eine andere Familie vergeben werden, wodurch der Platz auf der Steinplatte geteilt werden muss.
Um die Bepflanzung nicht zu beeinträchtigen, wird nach der Beisetzung einer Urne gebeten, einzig einen Kranz der Angehörigen auf der Grablage der Urne abzulegen. Weitere Trauergestecke müssen am Rand der Gemeinschaftsgrabanlage abgelegt werden. Im Idealfall sollte der Umfang der Trauergestecke möglichst gering gehalten werden. Nach etwa ein bis zwei Wochen wird die KUW einmalig die Kränze entfernen und die Anlage wieder herrichten.
Wer sich für eine solche Grabart entscheidet, ist von der Verpflichtung der Grabpflege entbunden. Diese wird ausschließlich durch von uns gestelltes Personal ausgeführt und regelmäßig in Stand gehalten. Wir möchten daher bitten, von Eigeninitiative der Anlagenpflege abzusehen.
Das Öffnen und Verschließen der Anlage erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofes. Termine außerhalb der Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung/des Baubetriebshofes sind nur unter Vorbehalt möglich.
Die Lage einer Grabstelle in der Anlage kann, sofern dies im Vorfeld mitgeteilt wird, durch die Angehörigen ausgesucht werden. Sollte eine solche Auswahl nicht getroffen oder uns mitgeteilt wurden sein, so werden wir die Lage automatisch der Reihe nach vergeben.
Bitte beachten Sie das nach Außen die Lage einer Urne nicht erkennbar sein wird; es wird keine Markierung auf der Fläche der Grabanlage geben. Nur die Angehörigen, Freunde und Bekannte der Familie sowie der Bestatter und die Friedhofsverwaltung können die Grablage nachvollziehen.
Durch die neuen Grabanlagen werden Urnenrasengrabstätten nicht mehr vergeben!
(Text laut Friedhofsverwaltung)